Wir klären Sie auf!
Das Prädikat
spülmaschinenfest dürfen Gegenstände nur tragen wenn diese nach DIN-Normen geprüft sind. Gegenstände mit dieser Bezeichnung können Sie bedenkenlos in die Spülmaschine geben. Die Produkte sind dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet. Die Zahl oberhalb der Sprühstrahlen gibt an, wie viele Spülgänge das Produkt unbeschadet übersteht.
Spülmaschinengeeignet ist dagegen kein verbindlicher Begriff der auch nicht vom Gesetzgeber als solcher näher definiert ist. Hersteller bezeichnen ihre Produkte auf Grund eigener Erfahrungen und Standards als spülmaschinengeeignet. Das ist in der Branche so üblich, für den Verbraucher jedoch leider sehr verwirrend. Da es für den Begriff keine einheitliche Definition gibt, ist auch die Symbolik nicht immer gleich. Allgemein werden Gegenstände, die als spülmaschinengeeignet gelten, mit der Abbildung einer Spülmaschine gekennzeichnet. Grundsätzlich können Sie diese Gegenstände auch in der Spülmaschine reinigen, allerdings tun Sie das auf Ihre eigene Verantwortung. Gegenstände werden dadurch nicht gebrauchsunfähig, jedoch muss auf Dauer mit Verschleiss und veränderten Eigenschaften des Gegenstandes gerechnet werden. Zu empfehlen ist hierbei die Gegenstände in den oberen Spülkorb zu geben und Pulver statt Tabs zu verwenden, da Pulver in der Regel weniger aggressiv ist. Das Gleiche gilt für den Begriff
spülmaschinentauglich.
Wenn Sie daher lange Freude an Ihren Pfannen, Messern oder Ihrem Geschirr haben möchten, spülen Sie es lieber mit der Hand als sich die Spülmaschinen Tauglichkeit zu verlassen.
Materialkunde – worauf müssen Sie hier achten?