Im Sinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie im Rahmen eines verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns messen wir dem Thema Mikroplastik eine hohe Bedeutung bei.

Eine eigenständige gesetzliche Definition von Mikroplastik gab es in Deutschland lange Zeit nicht. Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 vom 25. September 2023 wurde jedoch eine europaweit verbindliche Definition von „synthetischen Polymermikropartikeln“ in die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen gelten seit dem 17. Oktober 2023. 

Die Verordnung sieht Beschränkungen für das Inverkehrbringen sogenannter synthetischer Polymermikropartikel vor und enthält gestaffelte Übergangsfristen für verschiedene Produktgruppen bis spätestens 2035, um eine schrittweise Reduktion der definierten Partikel sicherzustellen. 

Nicht jedes Polymer fällt dabei unter die Definition eines synthetischen Polymermikropartikels im Sinne der Verordnung.

Mikroplastik kann auf zwei unterschiedliche Weisen entstehen und freigesetzt werden.

Es kann zum einen unbeabsichtigt entstehen, wenn größere Kunststoffteile durch mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen in kleinere Partikel zerfallen, etwa durch Abrieb oder Zersetzung von Kunststoffprodukten wie Verpackungen, Reifen oder synthetischen Textilien. 

Zum anderen kann Mikroplastik gezielt hergestellt und Produkten zur Erfüllung bestimmter technischer Funktionen zugesetzt werden, beispielsweise in Reinigungsmitteln, kosmetischen Mitteln oder Beschichtungen. 

Die Beschränkungen der REACH-Verordnung beziehen sich auf bestimmte absichtlich zugesetzte synthetische Polymermikropartikel. Nach Angaben der Europäischen Kommission gelangen in der EU jährlich schätzungsweise 42.000 Tonnen absichtlich zugesetzter Mikroplastikpartikel in die Umwelt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann es schwierig sein, festzustellen, ob ein Produkt synthetische Polymermikropartikel im Sinne der REACH-Verordnung enthält. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Einstufung nicht anhand einer abschließenden Liste von Inhaltsstoffen erfolgt, sondern von verschiedenen Kriterien abhängt, insbesondere von den physikalisch-chemischen Eigenschaften, der Partikelgröße, der Struktur und dem Verwendungszweck eines Stoffes im jeweiligen Produkt.

Aus diesem Grund entwickeln wir unsere Produkte gemeinsam mit unseren Herstellern kontinuierlich weiter und prüfen fortlaufend geeignete Alternativen.Natrue Logo

Im Bereich der Naturkosmetik sind ausgewählte Produkte mit dem NATRUE-Siegel gekennzeichnet. NATRUE ist ein international anerkannter Standard für zertifizierte Natur- und Biokosmetik. Nach den NATRUE-Kriterien sind unter anderem Mikroplastik, Silikone, Mineralöle, Parabene, synthetische Duftstoffe sowie Inhaltsstoffe auf Basis gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nicht zulässig.