Bedingungen für die Müller-Geschenkkarten

Herausgeber der Müller-Gutscheinkarte (nachfolgend „Gutscheinkarte“) ist die Müller Handels AG Schweiz, Industriestraße 50, 5036 Oberentfelden (nachfolgend „Müller“). Für die Gutscheinkarte gelten folgende Bedingungen:

  1. Der Karteninhaber kann die Gutscheinkarte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Schweizer Franken ausschließlich in allen Müller-Filialen in der Schweiz verwenden.
  2. Die Gutscheinkarte kann nicht zum Erwerb von anderen Müller-Gutscheinkarten und Prepaidprodukten genutzt werden. Als Prepaidprodukte gelten Guthaben- bzw. Zahlungskarten (z. B. für Mobilfunk, Entertainment (Musik, Filme, Spiele), Reisen etc.), mit denen Dienstleistungen / Waren von externen Anbietern erworben werden können.
  3. Die Gutscheinkarte kann einmalig mit einem Betrag von mindestens CHF 5.00 bis zu CHF 250.00 aufgeladen werden. Auf den Erwerb der Gutscheinkarte sowie auf das Aufladen wird kein Rabatt gewährt.
  4. Eine Barauszahlung eines Gutscheinbetrags oder eines Restbetrags nach dem Kauf ist ausgeschlossen. Das Guthaben kann so lange verwendet werden, bis es vollständig verbraucht ist.
  5. Der Karteninhaber kann das jeweils verfügbare Guthaben auf der Gutscheinkarte in jeder Müller-Filiale in der Schweiz an der Kasse erfragen. Das Guthaben sowie das Kaufdatum der Gutscheinkarte können auch telefonisch unter +49 731/174 198 oder per Email unter info@mueller.de erfragt werden.
  6. Müller haftet nicht für das auf der Gutscheinkarte vorhandene Guthaben bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung oder Beschädigung der Gutscheinkarte, wenn das noch vorhandene Guthaben nicht mehr ermittelt werden kann und leistet keinen Ersatz.
  7. Die Gutscheinkarte bleibt im Eigentum von Müller. Sie ist übertragbar. Als berechtigte Person zum Einsatz der Gutscheinkarte gilt, wer diese vorlegt bzw. einsetzt.
  8. Die Gutscheinkarte ist ab dem Zeitpunkt des Kaufs für fünf Jahre gültig. Anschließend verfällt das Guthaben auf der Gutscheinkarte ersatzlos.
  9. Diese Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.

 

Stand der Bedingungen: 10.10.2022